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Wissenswertes zum Mietvertrag

Sie möchten eine Wohnung bewohnen, der Vermieter bekommt dafür Geld – der Mietvertrag regelt dabei Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Klingt einfach, doch immer wieder kommt es zu Konflikten oder Unsicherheiten rund um den Mietvertrag.

Grundsätzliches zum Mietvertrag

  • Ein Mietvertrag ist nur dann gültig, wenn alle beteiligten Parteien namentlich genannt sind, denn ein Mietvertrag ist in keinem Fall übertragbar. 
  • Ebenso müssen die vermieteten Räume genau benannt werden - hierzu zählen auch Keller, Dachboden, Garage, Fahrradkeller, Parkplatz oder ein Garten.
  • Die Miete muss explizit in Zahlen genannt werden, meist wird dies unterteilt in Nettomiete und Betriebskosten.
  • Auch die Mietdauer muss genannt werden, bei einem unbefristeten Vertrag reicht der Mietbeginn und die Kündigungsbedingungen.
  • Welche Art Mietvertrag abgeschlossen wird, sollte auch deutlich zu erkennen sein. Hierbei unterscheidet man befristete und unbefristete Mietverträge sowie Staffelmietverträge, bei denen sich die Miete zu einem vereinbarten Satz stufenweise erhöht.

Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigen will

Ein unbefristeter Mietvertrag kann von seiten des Mieters zu jeder Zeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ist im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist benannt, ist diese rechtens - eine längere jedoch nicht.
Ein Mietvertrag kann ausschließlich in schriftlicher Form gekündigt werden, Kündigungen per Fax, E-Mail oder in mündlicher Form sind nicht rechtsbindend. Sie können die Kündigung entweder per unterzeichnetem Einschreiben versenden oder mit einem Zeugen selbst in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.

In bestimmten Fällen wie beispielsweise bei Mieterhöhungen, Ankündigung einer Modernisierung oder fortbestehenden Mängeln, die trotz Mietminderung nicht behoben worden sind, kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Zu den Konditionen informiert beispielsweise der Deutsche Mieterbund e.V.

Wenn der Vermieter den Mietvertrag kündigt

Grundsätzlich werden Sie durch das Mietrecht als Mieter vor unfairen Kündigungen seitens Ihres Vermieters gut geschützt. Aber natürlich haben auch Vermieter Rechte. Innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist darf auch Ihr Vermieter den Mietvertrag schriftlich kündigen. Die Fristen hängen von der bisherigen Mietdauer ab, schauen Sie in Ihren Mietvertrag! Bei einer Mietdauer von mehr als fünf Jahren stehen Ihnen sechs Monate Frist zu, bei mehr als acht Jahren sogar neun Monate. Darunter gelten die normalen drei Monate Kündigungsfrist.
Eine Räumung haben Sie jedoch erst nach einem Gerichtsprozess zu befürchten, den der Vermieter zu seinen Gunsten entschieden haben muss. Wichtig ist auch das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel: Hier wird abgewogen, ob ein Umzug dem Mieter zumutbar ist und aus welchen Gründen der Vermieter Ihnen die Wohnung kündigt - im Zweifelsfall kann die Kündigung als unwirksam erklärt werden.

Zum Weiterlesen: Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wird meist die Mietkaution fällig – auch dabei gibt es vieles zu beachten. Informieren Sie sich zum Thema Mietkaution und wie Sie diese sparen können.

Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.

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