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Mietkaution - Wissenswertes

Die Ausgabe, die dem neuen Mieter oft beim Umzug am meisten weh tut, da er auf den ersten Blick keinen Vorteil davon hat, ist die Mietkaution. Niemand zahlt sie gern und nicht selten wird beim Auszug (nicht ganz zu unrecht) gebangt, ob die Mietkaution auch wirklich in voller Höhe zurückgezahlt wird.
Die Mietkaution ist die Wurzel vieler Missverständnisse, mit denen wir an diese Stelle aufräumen möchten. Gut informiert starten Sie mit mehr Sicherheit ins neue Mietverhältnis und erhalten Ihre Mietkaution der alten Wohnung vollständig zurück.

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Die Mietkaution – wozu und für wen?

Der Vermieter hat das Recht zu seiner eigenen Sicherheit einen Pfand in Form einer Mietkaution für die zur Verfügung gestellte Wohnung einzubehalten, um im Falle einer Sachbeschädigung oder eines Mietrückstandes finanziell abgesichert zu sein. Ihnen nützt diese Mietkaution also erst einmal nichts.
Am Ende des Mietverhältnisses wird die Mietkaution wieder zurückgezahlt, vorausgesetzt Sie übergeben die Wohnung im selben Zustand, wie Sie diese beim Einzug vorgefunden haben.
Natürlich gibt es hierüber oftmals Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter, weshalb es hier besonders wichtig ist beim Einzug etwaige Mängel zu protokollieren und die Wohnungsübergabe immer im Beisein von Zeugen durchzuführen – nur so schließen Sie Unstimmigkeiten beim Auszug aus.

Gerade weil das Thema Mietkaution auf beiden Seiten nicht selten umstritten wird, sollten Sie sich absichern, beispielsweise in Form eines Kautionsschutzbriefes oder eines gemeinsam in Anspruch genommenen Treuhandkontos, das die Mietkaution neutral verwaltet und nur auszahlt, wenn sich beide Seiten einig geworden sind.

Rechtliches rund um die Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich im BGB geregelt und darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Eine Mietkaution, deren Höhe darüber liegt, ist nicht rechtens und muss insofern auch nicht gezahlt werden. Achten Sie genau darauf, dass es die Kaltmiete ist, die verdreifacht wird und keine Nebenkosten enthalten sind. Sie sind nicht verpflichtet, die Mietkaution komplett einzuzahlen, sondern haben das Recht die Rechnung in drei gleich hohen Raten zu begleichen.

Nach Beendigung der Mietzeit muss der Vermieter die Mietkaution innerhalb mehrerer Monate in voller Höhe, je nach vorheriger Vereinbarung sogar zuzüglich Zinsen, wieder zurückzahlen. Bevor er die Mietkaution freigibt oder auszahlt, darf der Vermieter sich jedoch vergewissern, dass alle Rechnungen von Ihnen beglichen wurden und dass das Mietobjekt im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben wurde.

Findet der Vermieter Schäden und Mängel vor, die vom Mieter verursacht wurden, ist er zur Einbehalt eines Teils oder sogar der gesamten Mietkaution berechtigt – doch nur in einem rechtlich eng gesteckten Rahmen. Alle offenen Zahlungsforderungen müssen durch einen rechtskräftigen Entscheid besiegelt sein. Zahlungsrückstände, die sich durch eine (gerechtigfertigte) Mietminderung ergeben, sind hiervon ausgenommen – der Vermieter darf in dem Fall nichts von der Mietkaution abziehen.

Sind vom Mieter verursachte Schäden zu begleichen, darf der Vermieter nur einen Betrag in der Höhe der realistisch zu erwartenden Reparaturkosten einbehalten, nicht aber die gesamte Mietkaution.

Ist das Mietverhältnis noch nicht beendet, müssen Sie die entstandenen Kosten erstatten, bzw. das Kautionskonto auffüllen, bis die Mietkaution wieder vollständig verfügbar ist.

Brauchen Sie rechtliche Hilfe bezüglich Ihrer Mietkaution, nehmen Sie Kontakt zum Mieterbund auf oder schließen Sie rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung ab, die Mietfälle mit einschließt.

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