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Halteverbot am Umzugstag

Es gibt nichts Schlimmeres, als am Umzugstag viel Zeit mit der Suche nach einem Parkplatz für den Umzugswagen zu verbringen und am Ende dann doch zwei Straßen weiter parken zu müssen. Wer sich vorher Gedanken um ein amtliches Halteverbot macht, spart Zeit und erspart sich und den Umzugshelfern weite Wege mit schweren Umzugskartons.

Wer sich Papierkram und Fahrten wegen des Halteverbots sparen möchte, lässt das amtliche Halteverbot einfach von einem externen Dienstleister beantragen.
Haben Sie das Komplettpaket bei einem Umzugsunternehmen gebucht, fragen Sie dort: die Firmen sollten diesen Dienst ebenfalls für Sie übernehmen.

Halteverbot – das müssen Sie beachten

Die Einrichtung eines Halteverbots in Eigenregie erfordert hingegen etwas mehr Organisation. Denn mit Absperrband und Co. eingerichtete Halteverbotszonen von Privatpersonen sind verboten und können eine Geldstrafe nach sich ziehen – es handelt sich dabei nämlich um einen "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr".
Um eine Parklücke vor der alten und neuen Haustür frei zu halten, ist also eine extra Genehmigung der Stadt vonnöten, die bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Folgendes müssen Sie außerdem beachten:

  • Antrag: Der Antrag kann formlos als Fax oder E-Mail eingereicht werden. Bei einem Umzug in eine andere Stadt muss das Halteverbot doppelt beantragt werden.
  • Fristen: Der Antrag auf ein Halteverbot muss der Straßenverkehrsbehörde mindestens eine Woche vor dem Umzug vorliegen. Außerdem muss mindestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Umzug die Beschilderung samt einem Hinweis auf den Umzugstermin stehen – nur dann können eventuelle Falschparker am Umzugstag auch abgeschleppt werden. Beachten Sie außerdem die Fristen zur Rückgabe der Beschilderung.
    Ihr Recht: Selbst wenn ein Anwohner, z.B. auf Grund eines Urlaubs, die rechtzeitig aufgestellten Schilder selbst gar nicht hätte sehen können, dürfen Sie das Fahrzeug abschleppen lassen. Der verreiste Nachbar ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine dritte Person nach dem Fahrzeug und evtl. Absperrungen schaut.
  • Beschilderung: Wird das Halteverbot genehmigt, so müssen die notwendigen Schilder rechtzeitig abgeholt und nach dem Umzug auch wieder innerhalb der geltenden Rückgabefristen zurückgegeben werden.
  • Gebühren: Die Preise für ein amtliches Halteverbot schwanken von Kommune zu Kommune zwischen 20 und 125 Euro plus Kosten für die Beschilderung.
  • Länge der Halteverbotszone: Bei Beantragung des Halteverbots müssen Sie die gewünschte Länge der Zone angeben. Bedenken Sie dabei nicht nur die Länge des Umzugswagens, sondern rechnen Sie zusätzlich noch 3-5 Metern zum Rangieren und Be- und Entladens des Transporters ein.

Tipp: Selbst wenn das Halteverbot direkt vor der Haustür ist – die Kissen und Möbel müssen trotzdem noch ein Stück getragen werden. Achten Sie also unbedingt darauf die Umzugskartons richtig zu tragen und engagieren Sie genügend Umzugshelfer, die kräftig mit anpacken.

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