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Wäschetrocknen in Mietwohnungen erlaubt

Mieter dürfen ihre Wäsche zum Trocknen in der Wohnung aufhängen.

Dies entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 21 T 38/08).

Auch wenn sich im Gebäude ein Trockenraum befindet, können die Mieter nicht gezwungen werden nur in diesem zu trocknen. Diesbezügliche Klauseln in der Hausordnung oder im Mietvertrag seien ungültig.

Mieter dürfen ihre Wäsche in der Wohnung und auch auf dem Balkon aufhängen, dies sei sachgemäße Nutzung des Mietobjektes, solange es gebräuchliche Grenzen nicht überschreitet.


Quelle: U.a. www.sueddeutsche.de
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