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Vermieter dürfen sich nicht vor Kautionsrückzahlungen drücken
Jeder, der zu Beginn seiner Mietzeit eine Kaution hinterlegt, hat ein Recht darauf, diese nach dem Auszug zurück erstattet zu bekommen, solange keine Mietzahlungen ausstehen oder Schäden an der Wohnung zu bezahlen sind.
Der Vermieter darf sich nicht aus dieser Pflicht befreien, indem er angibt, nichts von der Kautionszahlung zu wissen.
Im vorliegenden Fall zahlte die Mieterin die Kaution an den Vormieter. So wurde es bei dieser Hausverwaltung aus "rationellen Gründen" gehandhabt.
Als sie jedoch ausziehen wollte, verlangte sie die Rückzahlung der Kaution von ihrem Vermieter. Der Vermieter weigerte sich, die Summe auszuzahlen, da er nichts von einer solchen Vereinbarung wisse.
Das Amtsgericht Altona urteilte jedoch, dass der Vermieter die Pflicht habe, sich auf dem Laufenden zu halten und gab der Mieterin Recht. Die Kaution muss vom Vermieter an sie ausgezahlt werden (Az.: 314 a C 244/08).