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Urteil zur Zahlung der Mietkaution

Nachdem sich Mieter aus dem nordrhein-westfälischen Rheinberg weigerten, eine Mietkaution über 2.000 Euro an ihren Vermieter zu zahlen, ohne dass dieser ein extra Konto dafür eingerichtet hatte, kündigte der Vermieter Ihnen den Mietvertrag.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Kündigung unwirksam sei.
Zwar war im Mietvertrag vereinbart worden, dass der Vermieter die Kaution auf ein separates Konto einzahlen würde, um das Geld vor einer evtl. Insolvenz zu schützen - da das Konto aber zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht eingerichtet war, weigerten sich die Mieter, die 2.000 Euro zu zahlen.
Zu Recht: Das Konto muss laut Gerichtsurteil erst angelegt sein, bevor die erste Zahlung fällig wird.

Oder sparen Sie sich eine Barzahlung als Mietsicherheit: Beantragen Sie einen Kautionsschutzbrief und sparen Sie die Mietkaution.


Quelle: U.a. Reuters Deutschland
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