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In einem neuen Urteil vom Bundesfinanzhof wurde nun entschieden, dass doppelte Mietzahlungen aufgrund eines beruflich bedingten Umzuges als Werbungskosten abgesetzt werden können. Ein Ehepaar hatte geklagt, nachdem sich der Mann aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt nehmen musste.
Der unbegrenzte Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen ist allerdings auf die Umzugsphase begrenzt. Das Ehepaar lebte 3 Monate in 2 verschiedenen Wohnungen. Die Miete für die neue Wohnung, in der der Ehemann schon lebte, um seiner neuen Arbeit nachzugehen, machte er in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Dies wollte das Finanzamt aber nur zum Teil anerkennen.
Darafhin klagte der Ehemann - und gewann.
Urteil VI R 2/11 vom 13.07.2011
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