Umzugsunternehmen > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Umzug ohne Zustimmung der ARGE möglich
In diesem Fall klagte eine in Leistungbezug der ARGE stehende Bochumerin, weil die zuständige Agentur für Arbeit einen Umzug mit in die neue Wohnung ihres Freundes nicht genehmigte. Sie war als Untermieterin wohnhaft und ihr Freund, welcher der Hauptmieter war, hatte den Umzug geplant.
Der Anteil der Mietkosten stieg in der neuen Wohnung von 141,50 Euro auf 159,13 Euro. Die Differenz von 17,63 Euro sollte die Klägerin selbst tragen.
Das Dortmunder Sozialgericht befand allerdings, dass der Umzug der Frau nahezu unabwendbar gewesen sei, da sie als Untermieterin keinerlei Anspruch auf Weiterführung des Mietvertrages gehabt hätte.
Außerdem sei selbst die erhöhte Miete noch immer im Rahmen. Zudem müsste die ARGE, wäre die Frau nicht mit umgezogen, die volle Miete in Höhe von 243 Euro für die bisherige Wohnung übernehmen, was diese weit teurer zu stehen käme.
Ein Hartz IV Empfänger hat also Anspruch auf komplette Übernahme von gestiegenen Mietkosten, wenn der Umzug nötig ist und sich die Miete weiterhin im Rahmen dessen bewegt, was laut ARGE gerechtfertigt ist.
Es ist demnach auch keine Bewilligung der ARGE nötig.
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