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Umzug-Ratgeber und Tipps

Umzug Arbeitslosengeld II

Viele Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) werden von der ARGE ausgefordert, aufgrund zu hoher Mietkosten in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Die Aufforderung durch die ARGE begründet allerdings kein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem alten Vermieter. Sind im Mietvertrag Kündigungsfristen vereinbart, behalten diese ihre Gültigkeit. Sind vertraglich keine solchen vereinbart, treten die gesetzlichen Kündigungsfristen an ihre Stelle.

Kosten rund um die Wohnungsbeschaffung, den Umzug und Mietkaution trägt in der Regel die ARGE, grundsätzlich dann, wenn sie den Umzug veranlasst hat.
Die Mietkaution wird nur als Darlehen gewährt, da sie dem Mieter ja zurückgezahlt wird. Es wird empfohlen, sich alle Zusagen bezüglich der Kostenübernahme schriftlich geben zu lassen.


Quelle: U.a. http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/umzug.html
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