Umzug > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Schneekehren, wer ist zuständig
Wer muss sich um die Entfernung des Schnees auf den Gehwegen kümmern?
In der Regel ist der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter dafür zuständig, die Gehwege auf und vor dem Grundstück frei von Schnee zu halten und bei Glätte zu streuen. Der Mieter kann jedoch in die Pflicht genommen werden, wenn dies im Mietvertrag festgelegt wird. Dies entbindet den Vermieter allerdings nicht davon, zu kontrollieren, ob sich der Mieter an seine Aufgabe hält.
Wie genau dieser Verpflichtung nachgekommen werden muss, hat der Bundesgerichtshof eindeutig festgelegt:
Schneit es ausdauernd, muss nicht währenddessen geräumt werden, sobald der Schneefall allerdings sehr gering wird, oder nachlässt, muss der Zuständige ran. Notfalls mehrmals.
Sollte der Boden vereisen, muss sofort gestreut werden. Wenn derjenige, der dies zu erledigen hat, dazu nicht in der Lage ist, muss er für eine Vertretung sorgen, die seiner Pflicht nachkommt. Der Bundesgerichtshof ist hier streng, eine Vernachlässigung der Obliegenheit wäre schwer zu begründen.