Umzugsunternehmen > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Renovierungszuschläge und Hartz IV
Einige Vermieter fordern monatlich einen Renovierungszuschuss zusätzlich zu der eigentlichen Miete, um anfallende Schönheitsreparaturen bezahlen zu können.
Ein Jobcenter wollte diesen Betrag nicht übernehmen, da in der bereits gezahlten Miete schon ein Anteil in Höhe von 5,50 Euro im Monat für die Instandhaltung eingeschlossen sei. Diese Summe rechnete es auf die vom Vermieter geforderten 40 Euro an.
Die Hartz IV Empfänger wehrten sich dagegen und das Bundessozialgericht gab Ihnen Recht. Die zuständige ARGE muss den kompletten Betrag übernehmen. Die Begründung lautet, dass Zuschläge zur Miete, welche für Schönheitsreparaturen aufgewendet werden, nicht reduziert werden dürften. Die seitens der ARGE festgesetzten 5,50 Euro monatlich seien ein Zuschuss für kleine Reparaturen die der Mieter selbst ausführen kann und soll und hätten nichts mit dem Renovierungszuschuss des Vermieters zu tun [Aktenzeichen: B 11b AS 31/06 R].