Renovieren trotz besenrein Klausel
Umzug > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Renovieren trotz besenrein Klausel

Renovieren trotz besenrein Klausel

 

Besenrein heißt nicht Blitzblank

Wird eine Wohnung laut Mietvertrag nur besenrein zurück gefordert, genügt es, wenn der Mieter sein Hab und Gut aus ihr entfernt und sie grob säubert. Schönheitsreparaturen und Renovierungen müssen nicht verrichtet werden, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05).

Den Keller dürfe der Mieter allerdings nicht vergessen, hier müssen neben der Entleerung auch die Spinnweben beseitigt werden.

Auch, wenn der Mieter wegen nicht wirksamer Schönheitsreparaturklauseln nicht dazu verpflichtet ist, bei Auszug zu renovieren, muss er das Urteil des BGH beachten.


Quelle u.a. www.mhain-rheiner.de


Praktische Dienstleistungen und Produkte rund um Ihren Umzug finden Sie hier:

Umzug-Angebote Angebote von Umzugsfirmen
kostenlos
  Umzug-LKW Umzugswagen
günstig mieten
  Umzug-Halteverbot Halteverbot
online bestellen
  Umzugskartons Umzugskartons
Lieferung frei Haus
  Handwerker Handwerker
kostenlose Angebote
Tipp für die neue Wohnung: Sparen Sie sich die Mietkaution und behalten Sie Ihr Geld


Impressum  |  © 2004-2010 umzug-easy.de - Ihr Umzug-Ratgeber: Renovieren trotz besenrein Klausel.