Umzug > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Mietvertrag-Gültigkeit bei Scheidung
Auch wenn sich ein Paar trennt, bleibt das Recht darauf, weiterhin in der gemieteten Wohnung zu leben, bestehen. Der Vermieter darf die Trennung nicht als Kündigungsgrund verstehen.
Sind beide Ehepartner im Vertrag genannt, müssen diese dem Vermieter bekannt geben, welcher von Ihnen in der Wohnung bleibt und alleiniger Vertragspartner wird. Hat nur einer der beiden den Mietvertrag unterschrieben, ist das weitere Vorgehen davon abhängig, wer weiterhin Mieter der Wohnung sein möchte. Ist dies der Ehepartner, der im Vertrag steht, ist es einfach, es ändert sich nichts. Möchte jedoch der andere Partner die Wohnung behalten, hat er einen Anspruch auf Änderung des Mietvertrages zu seinen Gunsten. Der Mietvertrag muss entsprechend angepasst werden.
Sollte der verbliebene Mieter zukünftig mit den Zahlungen der Miete in Verzug geraten, kann man den Ex-Partner nicht zur Verantwortung ziehen.
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