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Mietrückstände, ARGE kommt nicht auf

Es gibt zwar Ausnahmefälle, bei denen das Amt hilft, aber diese sind eher selten. Eine Verbindlichkeit gibt es nicht.

Es ist wichtig, wie es zu den Schulden kam, der Hartz IV Empfänger darf sie nicht mutwilig verursacht haben. Außerdem muss es dem im Leistungsbezug der ARGE Stehenden unmöglich sein, sich selbst aus der Zwangslage zu befreien.

Hartz IV Empfänger müssen für ihre Mietrückstände selbst aufkommen

Es wird jedoch immer eine Einzelfallüberprüfung notwendig werden, um den tatsächlichen Hergang und die weiteren Handlungsmöglichkeiten festzustellen.

Wenn es um eine Unterkunft geht, deren Mietkosten unangemessen hoch war und der Mieter zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung aufgefordert wurde, ist eine Übernahme der Rückstände völlig ausgeschlossen (u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Az. L 28 B 269/07 AS ER ).


Quelle: U.a. www.gegen-hartz.de
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