Umzug > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Mieter dürfen Vermieter anlügen
Im Zeiten von Mietnomaden wollen es Vermieter ganz genau wissen. Sie legen den Bewerbern für ihre Wohnung häufig ausführliche Fragebögen vor, in denen viele Fragen rechtlich gesehen aber gar nicht zulässig sind. Um überhaupt eine Chance bei der Wohnungssuche zu haben, füllen die Bewerber die Bögen aus - sie dürfen aber bei einigen Fragen gezielt lügen.
Mieter haben das Recht zu erfahren, wie die Bonität des Mieters ist und natürlich muss die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden. Eine Schufa-Auskunft ist ebenfalls möglich und rechtens. Diese wird den Vermietern sogar vom Mieterschutzbund empfohlen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden. Vermieter haben ebenfalls das Recht zu bestimmen, ob sie Tiere in ihrer Wohnung dulden, deshalb sind auch Fragen hierzu in Ordnung.
Fragen, welche persönliche Vorlieben und Eigenheiten des Mieters betreffen, sind seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht mehr erlaubt. Ob Krankheiten bestehen oder ein Kinderwunsch gehegt wird geht den Vermieter genauso wenig etwas an, wie die Zugehörigkeit zu Vereinen, Religion oder Parteien. Fragen zu Musik- und Möbelgeschmack haben bei einem Wohnungsbewerbungsgespräch ebenfalls nichts zu suchen.
Auch wenn Mieter in einigen Bereichen lügen dürfen, ist es in anderen schon Betrug bestimmte Dinge nur zu verschweigen. Wenn der Mieter genau weiß, dass er demnächst seinen Job verlieren oder dass sein Lohn gepfändet wird, muss er mit der Kündigung des Vertrages rechnen, wenn dieser Umstand bekannt wird. Außerdem kann der Vermieter in einem solchen Fall Schadensersatz verlangen, wenn die Suche nach einem neuen Mieter andauert und er dadurch Mietausfälle hat.
Ein Grenzfall ist die Frage, ob der Bewerber Raucher ist oder nicht - mancherorts ist die Frage zulässig, einige Gerichte urteilten, dass dies Privatsache sei.
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