Umzug > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Miete mindern-so gehts

Umzug-Ratgeber und Tipps

Miete mindern-so gehts

Kürzen der Miete ohne negative Folgen


Wenn ein Mieter in seiner Mietwohnung einen Mangel feststellt, den er :

1. nicht selbst verursacht hat, und der
2. nicht schon bei dem Einzug in die Mietwohnung bestand,

kann er die Miete senken.


Es ist immer ratsam, genau festzuhalten, was defekt ist. Am besten anhand von Fotos. Lärmbelästigungen können durch Zeugen belegt werden. Ein Aufzeichnen der Zeiten der Belästigung ist ebenfalls hilfreich.

Dann sollte der Vermieter unterrichtet werden. Um sicher zu gehen, sollte man die Beschwerde schriftlich formulieren und entweder per Einschreiben schicken oder mit einem Zeugen selbst direkt abgeben. Gerade bei Schäden, die dringlich behoben werden müssen, wie eine defekte Heizung im Winter, sollte dem Vermieter eine Frist gesetzt werden. Kommt er seiner Pflicht nicht innerhalb dieses Zeitraumes nach, kann der Mieter selbst Abhilfe schaffen und die Kosten, die dadurch verursacht wurden, von der Miete abziehen.

Ist es dem Mieter aus finanziellen Gründen nicht möglich, in Vorkasse zu gehen, kann er die Miete mindern, um den Vermieter unter Druck zu setzen.

Es ist allerdings immer angebracht, sich entweder bei Mieterschutzbund Hilfe zu holen, oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen.


Quelle: U.a. www.news.immobilo.de
Umzug-Angebote holen - unverbindlich und kostenlos Halteverbot bestellen Umzugskartons bestellen Umzugswagen und LKW mieten Handwerker finden Mietkaution sparen Der Umzugskalender mit Checklisten und Tipps