Umzugsunternehmen > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Kommende Änderungen im Mietrecht
Die Regierung will das Mietrecht ändern - was wird das im Einzelnen für Mieter und Vermieter heißen?
Es gilt zu entscheiden, ob Mieter weiterhin die Miete mindern dürfen, wenn ernergetische Sanierungsmaßnahmen das Leben in der Wohnung zeitweise beeinträchtigen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund und der Immobilienvertreterverband IVD in Berlin fordert, dass diese Arbeiten nicht mehr zu einer Mietminderung führen dürfen, da nach der Modernisierung ja vor allem der Mieter davon profitiere, indem Heiz- und Energiekosten eingespart werden. Durch eine drohende Mietminderung würden solche Maßnahmen eher noch verhindert, da der Vermieter keinen Vorteil darin sehe.
Der Deutsche Mieterbund sagt hingegen, dass die Mietminderung ja nicht auf Grund der energetischen Sanierung vorgenommen werde, sondern weil durch die Bauarbeiten nicht mehr die volle "Leistung", nämlich die Wohnung, in Anspruch genommen werden könne.
13.000 Fällen pro Jahr, die Schäden im Wert von ca. 25.000 Euro verursachen - diese Zahlen führt Haus & Grund an, wenn es um das Thema Mitenomaden geht. Die Bundesregierung soll es Eigentümern erleichtern, mietrechtliche Ansprüche durzusetzen.
Der Mieterbund fürchtet allerdings, dass Vermieter z.B. kürzer Räumungsfristen dafür nutzen könnten, unliebsame aber zahlende Mieter loszuwerden.
Seit 2001 gilt für Mieter und Vermieter bei einer Mietvertrags-Laufzeit von unter fünf Jahren eine Kündigunsgfrist von je drei Monaten. Besteht das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, können Mieter nach wie vor innerhalb von drei Monaten kündigen - für Vermieter verlängert sich die Frist jedoch je nach Anzahl der Jahre.
Der Verband Haus & Grund fordert eine Vereinheitlichung der Fristen für Mieter und Vermieter - der deutsche Mieterbund ist jedoch dagegen.
Empfehlen Sie uns: