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Heizungsausfall, was tun

Bei Ausfall der Heizung zuerst an den Vermieter wenden


Wird vom Mieter eigenmächtig der Notdienst gerufen, kann es sein, dass er auf den Kosten dafür sitzen bleibt. Er muss zuerst seinen Vermieter anrufen, um diesen darüber zu informieren und ihn um Abhilfe zu bitten. Dafür muss dem Vermieter ein gewisser Zeitraum zugestanden werden. Handelt er selbst, indem er den Notdienst bestellt, ohne, dass ein echter Notfall vorliegt, muss er die Kosten selbst tragen.
Um einen Notfall handelt es sich, wenn es so kalt ist, dass es zu Kälteschäden an der Mietwohnung kommen kann - die Temperatur muss also weit unter Null Grad Celsius liegen.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter nur etwa 30 Minuten lang versucht, seinen Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Als dies nicht gelang, verständigte er den Notdienst.
Die Richter am Amtsgericht Münster gaben jedoch dem Vermieter Recht (Az. 49 C 2864/08).
Es handele sich hierbei nicht um einen Notfall, da die Wohnung immer noch über 15 Grad Celsius warm gewesen wäre. Zwar sei dies schon recht kühl, aber nicht kalt genug, um Schäden zu verursachen. Es sei nicht zwingend notwendig gewesen, die Heizung unverzüglich reparieren zu lassen.

Der Verein Haus & Grund rät den Vermietern jedoch, jederzeit schnell erreichbar zu sein. Wenn dies nicht zu gewährleisten ist, sollte jemand anders als Vertretung eingesetzt werden.


Quelle: U.a. www.morgenweb.de
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