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Heizpflicht im Winter

Mieter müssen ihre Wohnung warm halten


Sollte ein Mieter es versäumen, die Heizung in seiner Mietwohnung im kühleren Teil des Jahres regelmäßig anzustellen, kann es zu einer Kündigung des Mietvertrages kommen. So entschied das Landgericht Hagen (Az.: 10 S 163/07).
Der Vermieter darf dennoch nicht fristlos kündigen, sondern muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Im vorliegenden Fall zum Urteil wurde ein Mieter mehrmals von seinem Vermieter dazu aufgefordert, die Wohnung in einem angemessen warmen Zustand zu bringen. Der Mieter wohnte bei seiner Freundin und die Heizung in der eigenen Wohnung blieb über 18 Monate lang kalt. Als er nach zwei Abmahnungen seitens des Vermieters noch immer nicht reagierte, kündigte dieser ihm den Mietvertrag.
Die Richter gaben dem Vermieter Recht, denn es besteht eine Heizpflicht und dieser kam der Mieter nicht nach.

Quelle: U.a. www.news.immobilo.de
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