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Hartz-4-Umzug selbst durchführen

3.705,10 Euro zahlte ein 68-jähriger Hartz-4-Empfänger für den Umzug seiner 120 Quadratmeter großen Wohnung von Südhessen nach Niedersachen an ein Umzugsunternehmen. Das Amt lehnte die Kostenübernahme ab, obwohl es zuvor einen Umzug in eine angemessenere Wohnung (die bisherige war ca. 800 Euro über dem üblichen Satz) gefordert hatte. Der Mann klagte - das Bundessozialgericht in Kassel gab nun aber dem Amt Recht.

Zwar hatte die ARGE einen Umzug gefordert und ist somit auch für die Übernahme der Kosten zuständig - das Gericht entschied aber, dass der Wohnungswechsel ins weit entfernte Niedersachen, wo die Kinder des Klägers leben, nicht notwendig gewesen sei.
Bei "freiwilligen" Umzügen dieser Art übernimmt das Amt nur Kosten für einen selbstorganisierten Umzug - heißt: Kosten für Umzugskartons, Helfer und einen Umzugswagen. Nur wenn der Hartz-4-Empfänger auf Grund seines Alters, einer Behinderung oder wegen kleiner Kinder den Umzug nicht selbst bewältigen kann, übernimmt das Jobcenter auch höhere Umzugskosten.


Quelle: U.a. Focus.de
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