Umzugsunternehmen > Umzug-Ratgeber | Umzug-News > Bei Privatinsolvenz: Mietkaution retten
Die regelmäßige Treppenhausreinigung fällt aus, kleinere Reparaturen werden nicht mehr vorgenommen, der Vermieter möchte die monatliche Miete plötzlich bar ausgezahlt bekommen: eindeutige Hinweise auf eine bevorstehende Insolvenz des Vermieters und in Zeiten der Wirtschaftskrise auch deutlich häufiger, als von vielen gedacht.
Für Sie als Mieter kann so eine Pleite böse Folgen haben: Vorausgezahlte Betriebskosten verfallen, die Mietkaution "verschwindet" oder Ihnen wird sogar die Wohnung gekündigt.
Um zumindest die Mietkaution zu sichern, sollten Sie in jedem Fall einen Nachweis darüber fordern, dass diese getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde (§ 551, BGB), so dass Ihr Geld bei einer Insolvenz nicht berücksichtigt wird. Wird der Nachweis nicht erbracht, empfiehlt der Mieterverein die Kautionssumme mit der weiteren Miete zu verrechnen.
Die Rechtslage ist allerdings unklar: Das Landgericht Darmstadt entschied, dass der Mieter die Miete nur einbehalten dürfe, wenn die Kündigung kurz bevorstehe und eine Rückzahlung der Mietkaution auf Grund der Insolvenz des Vermieters wahrscheinlich nicht möglich sei. Dabei laufe der Mieter allerdings Gefahr, fristlos gekündigt zu werden und somit sofort auf der Straße zu stehen.
Der sichere Weg: Hinterlegen Sie die Miete beim zuständigen Amtsgericht und informieren Sie den Vermieter, dass das Geld erst freigegeben wird, wenn die Mietkaution nachgewiesen wird.
Übrigens: Generell ein deutich geringeres finanzielles Risiko für Sie, birgt der Mietkautionsschutzbrief, den Sie online beantragen können. Weitere Informationen zum Thema Mietkaution erhalten Sie auf Mietkaution-sparen.de.
Ein wichtiger Hinweis für die Zahlung der Miete und Betriebskosten, wenn der Vermieter Insolvenz anmeldet: Sobald ein Insovlenzverfahren eingeleitet wird, ist in der Regel ein Anwalt für das Mietobjekt zuständig. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Miete und Betriebskosten an diesen Verwalter bezahlen, anderenfalls kann es zu doppeltem Zahlungsanspruch kommen.
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