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Anbieter von Billigangeboten vor Gericht

Ein 34-jähriger Mann aus Gelsenkirchen hatte zusammen mit einem anderen Mann mehrere Umzugsunternehmen betrieben. In Anzeigen wurden diese mit günstigen Festpreisen beworben - dass Zusatzarbeiten, wie Montage von Möbeln extra berechnet werden, wurde dem Kunden erst am Umzugstag mitgeteilt. Noch bevor die Möbel am Zielort ausgeladen wurden, forderte der Mann oder einer seiner Mitarbeiter einen mehr als doppelt so hohen Preis, wie ursprünglich vereinbart. Würde der Kunde nicht zahlen, behalte er die Möbel als Pfand.

Nun steht der Mann vor Gericht und muss sich für mindestens 48 Fälle verantworten.

Dass die Abzocke mit Billigangeboten für Umzüge keine Seltenheit ist, zeigten schon andere Fälle in der Vergangenheit. Um so wichtiger ist es, sich im Vorwege über Kriterien seriöser Umzugsunternehmen zu informieren und Umzugsangebote zu vergleichen.


Quelle: U.a. derwesten.de
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